Burger

Verwaltung, Geschäftsführung, Flugplatzleitung

Präsident/Kommunikation  Andreas Thut
Vizepräsident/Infrastruktur  Balz Dudle
Finanzen  Dominic Gerber
IT/Gebäudetechnik  Felix Schneebeli
Betrieb  Matthias Häfliger
   Oliver Hügli
   Martin Hauser
   Jörg Cantieni
Geschäftsführer  Michael Ras
Flugplatzleiter  Michael Ras

 


Verwaltung

Verwaltung

Die Verwaltung ist das Exekutivorgan der Genossenschaft. Die Verwaltung hat die Geschäfte der Genossenschaft mit aller Sorgfalt zu leiten und die genossenschaftliche Aufgabe mit besten Kräften zu fördern

Der Präsident vertritt in erster Linie die FGHO nach aussen und sorgt für die Information der Verwaltungsmitglieder und überwacht die Geschäfte der Genossenschaft.

Alle Verwaltungsmitglieder arbeiten freiwillig und ohne Entgelt oder Privilegien im Flugbetrieb. Sie setzen sich nebenberuflich unermüdlich mit viel Freude und Enthusiasmus für die Genossenschaft ein.

Geschäftsführung

Geschäftsführung

Der Geschäftsführer unterstützt die Verwaltung in allen operativen Belangen und führt die Tagesgeschäfte der Genossenschaft. Er unterstützt den Präsidenten und die Mitglieder in der Verwaltungsarbeit und setzt Aufträge der Verwaltung um.

- ist Ansprechstelle für Genossenschafter und Piloten
- führt die Administration, das Rechnungswesen und das Betriebsstoffwesen,
- orientiert periodisch die Fluggruppen, Piloten und Genossenschafter        
- Projektführung (Entscheidungsgrundlagen, Umsetzung, Abwicklung, Abrechnungen)

Flugplatzleitung

Flugplatzleitung

Der Flugplatzleiter ist verantwortlich für den Flugbetrieb. Er befolgt die gesetzlichen Bestimmungen für Flugplatzleiter und repräsentiert die FGHO gegenüber dem BAZL.

Der Flugplatzleiter kann zur Durchsetzung von gesetzlichen Vorschriften und des Betriebsreglements Weisungen und Anordnungen erlassen. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen keine Vorgaben enthalten, ist der Flugplatzleiter den Weisungen der Verwaltung unterstellt.

Er setzt an den Wochenenden die Flugdienstleiter für den sicheren Flugbetrieb ein.

Flugdienstleiter

Flugdienstleiter

Mit dem vom BAZL geforderten Flugdienstleiter stellen wir den sicheren Flugbetrieb an den Wochenenden sicher. Der Flugdienstleiter verfügt über die Kompetenzen (tatsächlichen, nicht rechtlichen), die notwendig sind und hat den Gesamtüberblick über den Betrieb inne. Sein Arbeitsort das C-Büro. Gegenüber Dritten ist der Flugdienstleiter während des Dienstes Vertretungsperson des Flugplatzes und dessen Benutzer. Unterstellt ist der FDL dem Flugplatzleiter.